Eine Wanduhr hängt an der Wand. Die Zeiger stehen auf kurz vor 2 Uhr.
Geändert am : 19.09.2023 11:00
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Zeiterfassung am Arbeitsplatz: Alles was man wissen muss


Elektronisch oder mit Stundenzetteln: Um die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter richtig zu erfassen, muss sich der Arbeitgeber an gewisse Rahmenbedingungen halten.


Thema Raucherpausen

Gerade Raucherpausen führen immer wieder zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz und vor Gericht. Rauchen fällt grundsätzlich in den Bereich des Arbeitsschutzes und ist heute überwiegend am eigentlichen Arbeitsplatz verboten.

Welche Regelungen, Rechte und Pflichten gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dieser Angelegenheit?
Da Nichtraucher ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, darf am Arbeitsplatz nicht unmittelbar geraucht werden. Das bedeutet, dass Raucher dafür eingerichtete Raucherräume oder spezielle Standorte aufsuchen müssen. Da Nichtraucher in erster Linie geschützt werden müssen, bedeutet das im Umkehrschluss, dass Raucherräume nur mit sehr begrenzten Möglichkeiten eingerichtet werden können. Als wichtigste Regel gilt hier: Nichtraucher dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Raucherraum oder eine Raucherecke aber existiert nicht. Genauso wenig haben Raucher ein Recht auf Zigarettenpausen, da die festgelegten Pausen grundsätzlich der Erholung und damit dem Gesundheitsschutz dienen. Als Raucherpausen sind sie somit nicht vorgesehen.

Ausstempeln, denn Rauchen ist Privatsache
Wichtig zu wissen: Rauchen während der Arbeitszeit gilt als sogenannte Privatsache. Diese Angelegenheit ist genauso zu behandeln wie zum Beispiel Privateinkäufe während der Arbeitszeit. In solchen Situationen muss sich der Arbeitnehmer aus dem Zeiterfassungssysteme austempeln, das ist arbeitsrechtlich zulässig. Es besteht in dieser Zeit kein Zahlungsanspruch der Arbeitsvergütung.


Wie sind Arztbesuche während der Kernarbeitszeit zu regeln?

Sofern es im Betrieb ein Gleitzeitmodell gibt, sollten Sie sorgsam darauf achten, wie Sie Ihre privaten Termine organisieren. Wenn es sich bei der Gleitzeitverordnung um ein qualifiziertes Modell mit einer Kernarbeitszeit handelt, hat Ihr Arbeitgeber nämlich das Recht, Ihnen eine Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto zu verweigern, sofern der Arzttermin zum Beispiel innerhalb der Kernarbeitszeit wahrgenommen wird.

Ein Arztbesuch muss nicht zwingend regelmässig innerhalb der betrieblichen Kernarbeitszeit stattfinden. Die versäumte Arbeitszeit aufgrund eines privaten Arzttermins muss also nachträglich geleistet werden bzw. wird als Sollstunden auf dem Arbeitskonto registriert.


Besondere Regelungen für werdende Mütter bei Arztbesuchen während der Arbeitszeit

Eine Ausnahme gilt für werdende Mütter. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn es um die Wahrnehmung von Arztterminen geht. Daraus lässt sich allerdings nicht zwingend ein genereller Anspruch auf eine bezahlte Freistellung ableiten. Vielmehr muss die werdende Mutter über eine entsprechende Bestätigung durch den behandelnden Arzt nachweisen, dass der Arztbesuch innerhalb der Kernarbeitszeit zwingend notwendig war.

Ein Beispiel wäre folgende Situation: Die Schwangere muss zu einer Untersuchung am frühen Morgen, zu der sie nüchtern erscheinen muss.


Fazit

Zu Recht ist die Zeiterfassung am Arbeitsplatz ein viel diskutiertes Thema. Ausnahmen und feste Regelungen machen die Diskussion zu einem echten Problemthema: Welche Rechte geniesse ich als Arbeitnehmer? Worauf muss ich als Arbeitgeber achten? Fragen über Fragen, die hier nun kurz und knapp ihre Erläuterung fanden. Die Auseinandersetzung mit individuellen Regelungen ist je nach Situation allerdings unumgänglich. In erster Linie sind die zugrundeliegenden Gesetze zu beachten.